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Finanzen und Versicherung: KFZ-Versicherung
From: Glam   304 days 13 hours 53 minutes ago
Unter einer Kfz-Versicherung oder Autoversicherung werden Versicherungen aus dem Umfeld des PKW verstanden. Neben der Versicherung von PKW zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der Autoversicherung. 

Zu den üblichen Versicherungen rund um das eigene Fahrzeug gehören: 

Kfz-Haftpflichtversicherung: 

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung), welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat. 

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen für Verträge ab dem 01.01.2002: 

-Personenschäden: 2,5 Mio. EUR 
-Drei und mehr verletzte Personen: 7,5 Mio. EUR 
-Sachschäden: 500.000 EUR 
-Vermögensschäden: 50.000 EUR 

Um ausreichend abgesichert zu sein, entscheiden sich heute die meisten Autofahrer für die unbegrenzte Versicherungssumme. Sie kostet nur geringfügig mehr als die Mindestdeckungssummen. 

Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko): 

Die Kaskoversicherung, auch Fahrzeugversicherung genannt, ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung. Sie kommt auf für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. Man unterscheidet die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bedient einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. 

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert: 

-Brand oder Explosion 
-Diebstahl inkl. Einbruchteilediebstahl Raub 
-Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung 
-Zusammenstoß mit Haarwild 
-Glasbruchschäden 
-Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden) 
-Maderbiss ohne Folgeschäden 

Zu prüfen ist natürlich auch, ob sich eine Teilkaskoversicherung überhaupt lohnt. Bei einem älteren, vielleicht nur noch wenige tausend Euro teuren Fahrzeug kann es durchaus sinnvoll sein, den Versicherungsschutz ausschließlich auf die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht zu beschränken. Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Wie bei der Teilkasko ist es auch hier sinnvoll, bei Versicherungsabschluss einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Der Versicherungsnehmer kann dabei in der Regel mindestens zwischen einer Selbstbeteiligung im Schadensfall von circa 150 Euro bis 1000 Euro wählen. Deutliche Einsparungen lassen sich unter Umständen auch bei zunehmendem Fahrzeugalter durch den Wechsel von der Voll- zu Teilkasko erzielen. Als Faustregel kann ein Fahrzeugalter von zwei bis drei Jahren angesetzt werden, für das sich eine Vollkasko noch lohnt (natürlich ist dies im Einzelfall jedoch vom Neu- beziehungsweise Zeitwert des betreffenden Kfz abhängig). Der Vollkaskoschutz kann aber auch bei einem hohen Schadensfreiheitsrabatt und einer höheren Typklasse in der Teilkasko die günstigere Alternative sein: Also vorher nachrechnen! 

Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung bietet im Gegensatz zur allgemeinen Unfallversicherung Versicherungsschutz nur für Unfälle, welche die versicherten Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden. Da nur der so definierte Ausschnitt aller denkbaren Lebensbereiche versichert ist, sind die Prämien regelmäßig deutlich niedriger kalkuliert als bei der allgemeinen Unfallversicherung Die Versicherungsunternehmen bieten die Insassenunfallversicherung hauptsächlich als Pauschalsystem an; möglich ist auch die Versicherung nach der Anzahl von Plätzen oder Personen. 

Folgende Leistungen können versichert werden: 

-Invaliditätsleistung 
-Todesfallschädigung 
-Verschiedene Formen des Tagesgeldes (Kranken-, Krankenhaus- oder Genesungstagegeld) 

Beim Pauschalsystem sind alle berechtigten Insassen pauschal mitversichert; auf jeden versicherten Insassen entfällt im Schadenfall ein der Anzahl der Versicherten entsprechender Teilbetrag der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Beispiel: Verunglückt ein mit fünf Insassen besetzter PKW und beträgt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme 100.000,00 Euro, so ist jeder Insasse mit 20.000,00 Euro versichert. Um der Gefahr zu geringen Versicherungsschutzes entgegenzuwirken, ist in den Versicherungsbedingungen für die Kfz-Unfallversicherung vieler Versicherungsgesellschaften vorgesehen, dass sich die Versicherungssumme bei Vorhandensein von mehr als einem Versicherten um 50 Prozent erhöht. 

Verkehrs-Rechtschutzversicherung: 

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§4 PflVersG). Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.



 
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